Ich erzähle Ihnen nichts Neues.
Wir leben in einem Zeitalter, in dem wir immer gesünder leben, immer älter werden und uns auch immer mehr gönnen können. Das ist eigentlich wunderbar und schön, aber das hat auch seine Kosten. Unsere Lebenserwartung ist in den letzten Jahrzehnten markant gestiegen, während dem unser Pensionierungsalter praktisch gleich geblieben ist.
Die demografische Entwicklung, die Lebenserwartung sowie der Wirtschaftserfolg beeinflussen die finanzielle Lage der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Nimmt die Zahl der über 65-jährigen Menschen zu, steigen die Ausgaben, da mehr Renten ausbezahlt werden müssen. Das ist logisch.
Innert Jahren wird die Zahl der Rentner um eine Million wachsen.
Im Jahr 1948 wurde die Rente im Schnitt für 12 bis 13 Jahre bezogen. Heute werden die Renten im Schnitt für 20 bis 23 Jahre ausbezahlt; praktisch doppelt so lange.
Eine AHV-Reform mit finanziellen Massnahmen ist daher dringend notwendig, denn die Kosten übersteigen die Einnahmen. Zwischen 2020 und 2040 wird ein Defizit in Milliardenhöhe erwartet. Eine Stabilisierung der AHV ist also dringend notwendig.
Natürlich habe ich mich aus diesem Grund im letzten Herbst auch für die beiden AHV-21-Vorlagen eingesetzt und bin froh, dass diese am 25. September 2022 angenommen wurden. Voraussichtlich wird die Reform per 1. Januar 2024 in Kraft treten. Dies bedeutet, dass ab dann das Referenzalter von Frauen und Männern auf 65 Jahre vereinheitlicht wird, der Altersrücktritt flexibilisiert wird und die Mehrwertsteuer leicht erhöht wird.
Mit der Reform werden strukturelle Modernisierungen sowie kleine finanzielle Massnahmen umgesetzt.
Jetzt kommt’s: Die Reform ist zwar noch nicht einmal in Kraft, trotzdem wollen die SP und der Schweizerische Gewerkschaftsbund schon wieder noch mehr Geld verteilen, welches wir gar nicht haben. Geld, welches in der AHV-Kasse nicht vorhanden ist und ausserdem nicht gerecht verteilt würde!
Die Forderung nach der 13. AHV-Rente ist unseriös, denn es handelt sich hierbei um ein unterfinanziertes Leistungsversprechen, und die Vorlage würde zu Ungerechtigkeiten führen, denn Bezügerinnen und Bezüger der Invaliden- oder Hinterlassenenrente würden gegenüber den Pensionierten benachteiligt.
Personen, welche unter dem Existenzbedarf leben, erhalten nämlich Ergänzungsleistungen. Es muss also niemand um die Existenz fürchten.
Zu guter Letzt: Auch meine und die kommenden Generationen haben aber das Anrecht auf eine sichere Rente. Ich bitte Sie, im Sinne der Jungen und der kommenden Generationen und im Sinne sicherer Renten – auch für die Zukunft -, die Volksinitiative klar abzulehnen und dem Bundesrat sowie der Kommission zu folgen.