Fraktionsvotum zur parlamentarischen Initiative WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung (Kita-Vorlage)

Für uns ist klar, diese Vorlage geht in eine falsche Richtung. Sie steht exemplarisch für eine zunehmende Verstaatlichung der Familienpolitik und untergräbt zentrale Prinzipien unseres bewährten föderalen Systems. Die Verantwortung für die Kinderbetreuung liegt nicht beim Bund, sondern bei den Kantonen und Gemeinden. Sie kennen die lokalen Bedürfnisse, sie gestalten die Infrastruktur, und sie tragen die Verantwortung. Ein zentrales Eingreifen des Bundes, wie es hier angedacht ist, ist nicht nur unnötig, sondern widerspricht ganz grundsätzlich dem Subsidiaritätsprinzip. Die Kantone machen ihre Aufgabe gut. In vielen Regionen gibt es flexible Modelle, funktionierende Kooperationen mit der Wirtschaft oder auch gemeindeeigene Betreuungsangebote, die sich über Jahre bewährt haben. Diese gewachsenen Strukturen jetzt durch bundesweite Regelungen zu gefährden, ist weder klug noch notwendig. Es gibt keinen flächendeckenden Notstand, der ein Eingreifen des Bundes rechtfertigen würde.
Zudem lehnen wir die einseitige Förderung gewisser Betreuungsformen entschieden ab. Der Staat darf nicht zwischen guten und weniger guten Familienmodellen unterscheiden, indem er einzig die externe Betreuung subventioniert. Viele Familien entscheiden sich aus Überzeugung oder aus praktischen Gründen für eine Betreuung durch die Eltern selbst oder durch das erweiterte familiäre Umfeld. Sie leisten damit einen grossen gesellschaftlichen Beitrag. Diese Familien dürfen nicht länger systematisch benachteiligt werden. Wahlfreiheit darf nicht zur leeren Floskel verkommen. Sie muss sich auch in der Finanzierung widerspiegeln.
Die SVP-Fraktion steht deshalb klar hinter den Minderheitsanträgen Heimgartner und Gafner, weil sie den Föderalismus stärken, die Verantwortung bei den Eltern und Kantonen belassen und die staatliche Förderung auf ein vernünftiges, gezieltes Mass begrenzen.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist der finanzielle Aspekt. Die Vorlage schafft neue strukturelle und gesetzlich verankerte Ausgaben. Es geht hier nicht um einmalige Investitionen, sondern um langfristige Verpflichtungen mit schwer abschätzbaren Folgekosten. In einer Zeit, in der wir praktisch in jedem Dossier von Sparmassnahmen und Haushaltsdisziplin sprechen, soll hier ein neues Ausgabenfeld geöffnet werden, ohne Gegenfinanzierung, ohne Kostendach und ohne Priorisierung. Das passt nicht zusammen. Wir müssen uns endlich wieder auf das konzentrieren, was der Staat tatsächlich leisten kann und nicht auf das, was politisch wünschbar erscheint. In der Finanzpolitik zählt nicht das gute Gefühl, sondern das realistisch Machbare.
Nicht zuletzt geht es auch um die Freiheit und um die Selbstbestimmung der Familien. Wollen wir wirklich ein System, in dem der Staat zunehmend vorgibt, wie Familien zu leben, zu arbeiten und zu erziehen haben? Indem das klassische Modell, ein Elternteil bleibt zumindest teilweise zuhause, finanziell immer unattraktiver wird? Oder stehen wir für eine Gesellschaft, in der alle Betreuungsentscheidungen gleichwertig respektiert werden?
Die Antwort der SVP ist klar: Wir stehen ein für Eigenverantwortung, für Vielfalt und für Respekt gegenüber unterschiedlichen Lebensentwürfen. Nicht jede gesellschaftliche Entwicklung muss staatlich gelenkt werden, und nicht jeder politische Wunsch rechtfertigt neue Bundeskompetenzen.
Zusammenfassend: Der Bund soll sich zurückhalten und den Föderalismus respektieren. Die Kantone und Gemeinden sind zuständig, sie kennen nämlich ihre Bevölkerung am besten. Familien sollen frei entscheiden können, ohne finanzielle Bevormundung, und die staatlichen Mittel müssen mit Augenmass und Verantwortung eingesetzt werden.
Die SVP-Fraktion lehnt diese Vorlage ab. Sie ist teuer, ideologisch, einseitig und föderalistisch fragwürdig. Wir stehen geschlossen hinter den Minderheitsanträgen Gafner und Heimgartner, weil sie realistisch, ausgewogen und verantwortungsvoll sind.

Hier finden Sie das Video zum Votum